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Krebsvorsorge

Die gesetzliche Krebsvorsorge umfasst folgende Untersuchungen:

Ab dem 20. Lebensjahr:
Blutdruckmessung, sog. Krebsabstrich und eine gynäkologische Tastuntersuchung

Ab dem 30. Lebensjahr:
zusätzliche Tastuntersuchung der Brust und die Inspektion der Haut des Genitalbereiches und der Brust

Ab dem 50. Lebensjahr:
zusätzliche Tastuntersuchung des Enddarms,
ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl (immunologischer Stuhltest) jährlich für fünf Jahre

ab dem 56. Lebensjahr:
zweijährlich oder eine Darmspiegelung (die vom Internisten oder Chirurgen in der Regel ambulant durchgeführt wird) alle 10 Jahre.

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